Externenprüfung
Der Begriff Externenprüfung beschreibt ganz allgemein die Möglichkeit, einen Abschluss zu erwerben, ohne einen entsprechenden Lehrgang besucht zu haben. So besteht beispielsweise über die Industrie- und Handelskammer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, als Externer einen Berufsabschluss nachzumachen. Auch für all diejenigen, die das Abitur nachholen und so einen höheren Bildungsabschluss erwerben wollen, kommt möglicherweise eine Externenprüfung infrage. In diesem Zusammenhang ist oftmals auch vom Abitur für Nichtschüler die Rede, denn die Prüflinge streben zwar die allgemeine Hochschulreife an, haben aber zuvor nicht die gymnasiale Oberstufe an einem Gymnasium, Abendgymnasium oder Kolleg besucht. Folglich waren sie zwar keine Schüler, wollen aber dennoch die offizielle Abiturprüfung in Angriff nehmen.
Da die Externenprüfung nicht dem klassischen Weg entspricht, wirft sie oftmals Fragen auf. Nachfolgend finden all diejenigen, die das Abitur nachmachen möchten, fundierte Informationen rund um die Externenprüfung. Dabei ist es unter anderem auch wichtig zu wissen, dass diese folgendermaßen bezeichnet werden kann:
- Abitur für Nichtschüler
- Nichtschülerabitur
- Nichtschülerabiturprüfung
- Fremdenprüfung
- außerschulisches Abitur
Inhaltsverzeichnis
Ist die Externenprüfung anerkannt?
Menschen, die das Abitur nachmachen möchten, legen selbstverständlich großen Wert auf die Anerkennung der Prüfung, schließlich soll diese ihnen neue Perspektiven eröffnen. Hinsichtlich der Anerkennung des Nichtschülerabiturs muss man sich keine Sorgen machen, denn die Durchführung obliegt den Kultusministerien der einzelnen Bundesländer und ist somit in behördlicher Hand. Es handelt sich demnach um eine ganz offizielle Option, das Abitur nachzuholen. Folglich ist die Externenprüfung dem klassischen Abitur gänzlich gleichgestellt.
Welche Voraussetzungen bestehen für das Abitur für Nichtschüler?
Nicht jeder Mensch, der die allgemeine Hochschulreife nachträglich erwerben will, entscheidet sich für ein Abendgymnasium oder ein Kolleg. Aufgrund der recht unterschiedlichen Lebenssituationen kann beispielsweise auch das Fernabitur oder ein Selbststudium infrage kommen. Das offizielle Abitur erwirbt man dann durch die Externenprüfung, die mit gewissen Voraussetzungen einhergeht. Zunächst ist wichtig zu wissen, dass ausschließlich Nichtschüler zugelassen werden, so dass der Besuch einer staatlich anerkannten Schule mit dem Bildungsziel Abitur ein Ausschlusskriterium darstellt. Gleichzeitig muss der Abiturient aber auch glaubhaft machen können, dass er sich adäquat vorbereitet hat.
Wie läuft die Externenprüfung ab?
Von besonderem Interesse ist natürlich auch der Ablauf der Externenprüfung. Wer sich diesbezüglich informieren möchte, muss berücksichtigen, dass die Bildung in Deutschland Ländersache ist und daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein kann. Daraus ergeben sich auch variierende Abläufe in der Nichtschülerprüfung. Um konkrete Informationen zu sammeln, sollte man sich daher an das für den eigenen Wohnort zuständige Schulamt wenden oder die landesrechtlichen Regelungen des jeweiligen Kultusministeriums berücksichtigen.
In Nordrhein-Westfalen beispielsweise müssen vier schriftliche sowie mündliche Prüfungen im Rahmen des Nichtschülerabiturs absolviert werden. In anderen Bundesländern kann dies mitunter etwas anders aussehen.
Wie hoch sind die Kosten für die Nichtschülerabiturprüfung?
Wer das Abitur per Externenprüfung nachholen möchte, wendet sich an das zuständige Schulamt und meldet sich dort zur Nichtschülerabiturprüfung an. Aus dem Anmeldeformular geht genau hervor, welche weiteren Unterlagen der Anmeldung beigefügt werden müssen. Darüber hinaus kann noch eine Gebühr fällig werden. Wie hoch die Kosten für die externe Prüfung ausfallen, schwankt von Bundesland zu Bundesland. Während das Nichtschülerabitur in einigen Ländern gebührenfrei in Angriff genommen werden kann, werden in anderen Bundesländern Gebühren von bis zu knapp 300 Euro erhoben.