Nichtschülerprüfung – Was ist das?
Erwachsene, die das Abitur nachholen und so einen höheren Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg erreichen wollen, stoßen unweigerlich auf den Begriff Nichtschülerprüfung. Dabei stellen sie sich zunächst die Frage, worum es sich dabei überhaupt handelt. Grundsätzlich lässt sich die Nichtschülerprüfung als Abiturprüfung speziell für Menschen, die zuvor kein Gymnasium, Kolleg oder Abendgymnasium besucht haben, beschreiben. In diesem Zusammenhang ist oftmals auch die Rede von der Externenprüfung, Fremdenprüfung, vom Abitur für Nichtschüler, außerschulischem Abitur, Nichtschülerabitur und von der Nichtschülerabiturprüfung die Rede. Das Abitur für Nichtschüler ist folglich eine gute Gelegenheit, die allgemeine Hochschulreife nachzumachen.
Inhaltsverzeichnis
Ist das Externenabitur anerkannt?
Wer sich erstmals mit dem außerschulischen Abitur beschäftigt, stellt zuweilen die Anerkennung des Abschlusses infrage. Das Abitur ist der höchste Schulabschluss, den man in der Bundesrepublik Deutschland erreichen kann. Dass man das Abitur auch ohne vorherigen Schulbesuch nachholen kann, sorgt somit verständlicherweise vielfach für Skepsis. Diese ist jedoch vollkommen unberechtigt, denn die Prüfung obliegt dem Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes, ist dem klassischen Abitur vollkommen gleichgestellt und bundesweit anerkannt.
Welche Voraussetzungen gelten für das Nachholen des Abiturs per Nichtschülerprüfung?
Die Nichtschülerprüfung bietet sogenannten Nichtschülern und auch Schülern nicht anerkannter Schulen die Chance, die allgemeine Hochschulreife offiziell zu erwerben. Über die Zulassung zur Nichtschülerabiturprüfung entscheidet stets das Kultusministerium des Bundeslandes, in dem man das Abitur nachholen möchte. Wer diese Option nutzen möchte, um das Abi nachzumachen, muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich ist die Nichtschülerprüfung Ländersache, so dass man gut beraten ist, sich beim jeweiligen Landesministerium zu informieren. Nichtsdestotrotz existieren einige allgemeingültige Voraussetzungen. In erster Linie muss der Prüfling volljährig sein und glaubhaft machen können, dass er sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat.
Wie läuft das Abitur für Nichtschüler ab?
Der Bildungssektor ist in Deutschland landesrechtlich geregelt, so dass sich auch der Ablauf des außerschulischen Abiturs je nach Bundesland mehr oder weniger stark unterscheiden kann. Um sich ein Bild von der Organisation der Nichtschülerprüfung zu machen, sollte man somit stets die Angaben des jeweiligen Bundeslandes berücksichtigen. Beispielsweise in Nordrhein-Westfalen kommt die Nichtschülerabiturprüfung zweigeteilt daher. Einerseits muss ein aus vier Fächern bestehender Prüfungsteil schriftlich absolviert werden, während vier weitere Fächer im zweiten Prüfungsteil mündlich geprüft werden. Insgesamt sind somit acht Prüfungsfächer zu wählen, die dem sprachlich-literarisch-künstlerischen, mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen sowie gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet werden können. Neben einem naturwissenschaftlichen Fach und zwei Fremdsprachen sind dabei Geschichte, Mathematik und Deutsch Pflicht. Außerhalb von NRW kann die Nichtschülerprüfung fürs Externenabitur aber durchaus ganz anders aussehen.
Fallen beim Nichtschülerabitur Kosten an?
Da die Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung durchaus auch autodidaktisch erfolgen kann, muss man nicht zwingend mit hohen Lehrgangsgebühren rechnen. Nichtsdestotrotz fallen gewisse Kosten in Form von Prüfungsgebühren an, die sich jedoch im Rahmen halten. Die exakte Höhe der Kosten hängt vom jeweiligen Bundesland ab und lässt sich somit nicht pauschal beziffern. Während in einigen Bundesländern eine gebührenfreie Teilnahme an der Nichtschülerabiturprüfung möglich ist, fallen in anderen Bundesländern Kosten von beispielsweise bis zu rund 300 Euro an.